Verein

Ziele

Wir möchten erreichen:
  • Hilfe zur Selbsthilfe für Eltern und Kinder
  • Verbreiten von Wissen über Hochbegabung
  • Abbau von Vorurteilen in Gesellschaft, Schule und Familie
  • Politische Einflussnahme im Interesse hochbegabter Kinder

Wir beziehen Stellung für hochbegabte Kinder:

  • Hochbegabte Kinder brauchen Förderung, um ihr Potenzial zu entfalten.
  • Lehrer sollten besonders zum Thema Hochbegabung geschult werden.
  • Wir wünschen uns eine anregende Schulatmosphäre ohne Mobbing.
  • Hochbegabte Kinder sollten mit ihresgleichen lernen können.
  • Schon im Kindergarten und in der Primarschule ist eine anregende Umgebung wichtig.
  • Hochbegabte sind ein wichtiger Motor unserer Gesellschaft.

Vorstand

Geschäftsstelle, hc.khe@ofni, Postanschrift EHK, Elternverein für Hochbegabte Kinder, 8000 Zürich

Vorstands-Mitglieder

FachexpertInnen EHK

Unsere Einzelmitgliedschaft für FachexpertInnen richtet sich an Einzelpersonen und juristische Personen, die im Bildungs- oder medizinischen Bereich regelmässig mit hochbegabten Kindern arbeiten.

Wenn Sie überzeugt sind, dass die Belange hochbegabter Kinder aktiv gefördert werden müssen und Sie sich dafür einsetzen möchten, finden Sie beim EHK eine geeignete Plattform.

FachexpertInnen können an EHK-Netzwerkanlässen, an der EHK-MV und EHK-Symposien zu Mitgliederkonditionen teilnehmen. Sie erhalten das EHK-Magazin. 

Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie Dr. Med.
Christine Kuhn Rechtsdienst Dr. iur. Christoph Rüegg

Statuten

Organigramm

Regionen

In verschiedenen Regionen bestehen Regionalgruppen (zum Teil als Vereine unter dem Dach des EHK). Sie organisieren u.a. Treffen zwecks Erfahrungsaustausch, Familien- und Kinderanlässe. Allein das Erkennen der Tatsache, dass andere Familien dieselben Probleme haben, bewirkt schon viel Positives.

Daneben sind die Regionalgruppen auch bildungspolitisch aktiv, indem sie Kontakte zu Ausbildung, Politik, Behörden, Schulpsychologischen Diensten usw. pflegen und auf die Anliegen und Probleme von Kindern mit hohen Begabungen aufmerksam machen. So werden in einzelnen Kantonen bereits Privatschulungen für hochbegabte Kinder aus der öffentlichen Hand finanziert.

Die entsprechenden Kontaktstellen unserer Regionalgruppen finden Sie in der nachfolgenden Liste.

Aargau / Basel

hc.khe@lesab-uagraagr

Zuständige Personen:
Manuela Pescia Baster
Cordula Friedli

Bern / Solothurn

hc.khe@nruhtolos-nrebgr

Zuständige Personen:
Birke Zahlheimer

Freiburg

hc.khe@edgrubierfgr

Zuständige Personen:
Wir suchen 1-2 neue RegionalgruppenleiterInnen

Interessierte melden sich bitte bei hc.khe@nenoiger

Innerschweiz

hc.khe@ziewhcsrennigr

Zuständige Personen:
vakant
Interessierte melden sich bitte bei hc.khe@nenoiger

Elterngruppe Glarus

Zuständige Person:
vakant

Ostschweiz / Graubünden

hc.khe@ziewhcstsogr

Zuständige Personen:
Gabriela Fieseler

Elterngruppe Liechtenstein

Zuständige Person: 
Lukas Matt

Tessin

hc.khe@nissetgr

Zuständige Personen:
vakant
Interessierte melden sich bitte bei hc.khe@nenoiger 

Zürich / Winterthur / Schaffhausen

hc.khe@hcireuzgr

Zuständige Personen:
Karina Ferreira Truniger
Ursula Hess
Carlotta Holy

Chancengleichheit

«Das Thema der frühen Förderung ist hoch im Kurs: Zahlreiche Forschungsergebnisse aus verschiedenen Fachbereichen zeigen die lebenslange Bedeutsamkeit der ersten Lebensjahre – sei es für die Gesundheit, das Lernverhalten oder die psychische Entwicklung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD fordert beispielsweise, dass mehr staatliche Gelder in den frühkindlichen Bereich investiert werden.
Frühe Förderung trägt zu mehr Chancengleichheit bei; einem Anspruch, der unter anderem in der Schweizerischen Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention verankert ist. Frühe Förderung sorgt dafür, dass alle Kinder in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht und ihren familiären Bedingungen gute Chancen auf eine gute Schulbildung erhalten. Sie ist aber auch dafür verantwortlich, dass alle Kinder einen möglichst gesunden Start ins Leben und damit gute Chancen auf lebenslange Gesundheit erhalten.
Obschon Frühe Förderung bisher vor allem bei der kantonalen oder lokalen Bildungspolitik angesiedelt ist, ist sie auch ein wichtiges Handlungsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention.» https://gesundheitsfoerderung.ch

Geschichte des EHK

Am 26. August 1989 kam es auf Initiative einiger Eltern, die am ersten Schweizer ECHA (European Council for High Ability)-Kongress in Zürich teilgenommen hatten, zu einem Treffen von Eltern hochbegabter Kinder. Bei diesem ersten Treffen wurde die Gründung des Vereins beschlossen und am 11. November 1989 kostituierte sich der Verein mit der Wahl ihrer Präsidentin Frau Dr. H. Schamnaun.
Geschichte-des-EHK-22421.pdf

Mitgliedermagazin

2 bis 4 Mal im Jahr gibt der EHK ein eigenes Magazin heraus mit aktuellen Beiträgen und Interviews mit Personen aus dem Hochbegabungs-Umfeld. Falls Sie Interesse zu einem speziellen Thema haben sollten und Mitglied sind, können Sie bei der Geschäftsstelle eine Magazin-Ausgabe zu dem Thema beziehen.

Rechtsdienst

Der EHK bietet seinen Mitgliedern eine Rechtsberatung im Bereich Schulrecht an.

In einem kostenlosen Erstgespräch (ca. 15. Min) kann oftmals die Situation bereits entschärft oder sogar geklärt werden.

Falls sich im Erstgespräch herausstellt, dass eine weitere, vertiefte, juristische Fachberatung notwendig ist, wird diese kostenpflichtig.
Damit der Rechtsdienst gezielt und effizient auf Ihr Anliegen eingehen kann, benötigen wir die wichtigsten Informationen und Akten.
Falls noch keine solchen existieren, wenden sie sich bitte an hc.khe@tsneidsthcer in Bezug auf die nächsten Schritte.

Sollte die juristische Fachberatung bis zum ersten Rechtsmittel ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit einer Mandatsvertretung.

Die Rechtsberatung für Fragen oder eine Falleinschätzung kann wie folgt erreicht werden:

  • Sara Hegner / 079 519 83 19
    Dienstag von 17.00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Christoph Rüegg / 076 545 86 87
    Donnerstag von 16:30 bis 18:00 Uhr
  • Brigitte Gruber / hc.khe@reburg.ettigirb
    Bitte um E-Mail zwecks Terminvereinbarung

Als Grundsatz gilt: Ohne Abklärung, ärztliches Attest und Auffälligkeiten des Kindes gibt es keine Sonderbeschulung.

Konkreter Ablauf bei juristischer Fachberatung bis zum ersten Rechtsmittel:

  • Studieren Sie unser Merkblatt (bitte klicken) sowie das Dokument «Finanzierung von Sonderschulungsmassnahmen für Hochbegabte im Kanton Zürich (bitte klicken)».
  • Tragen Sie sich auf der Eventseite unter Rechtsdienst bei Anmeldung des Falles (bitte klicken) auf der Warteliste ein, damit Ihr Fall registriert ist und wir ihn umgehend bearbeiten können.
  • Füllen Sie den Fragebogen (bitte klicken) aus.
  • Stellen Sie sicher, dass eine Abklärung des Kindes durch den Schulpsychologischen Dienst oder eine private Institution stattgefunden hat, und dass Sie den entsprechenden Bericht erhalten haben.
  • Kontaktieren Sie Ihren Kinderarzt, um einen ärztlichen Bericht anzufordern. Dieser muss zwingend den aktuellen Zustand des Kindes beschreiben, den Kausalzusammenhang zur Hochbegabung festhalten und die notwendige Dringlichkeit des Handlungsbedarfes bestätigen.
  • Stellen Sie die übrigen Dokumente in einem ersten Schritt wie folgt zusammen:
    – Das aktuelle Protokoll des letzten Elterngesprächs
    – E-Mailverkehr, sofern dieser die definierten Massnahmen enthält, welche seitens Schule nicht umgesetzt wurden
    – E-Mailverkehr, sofern dieser den aktuellen Zustand des Kindes beschreibt
    – Bitte halten Sie die restlichen Dokumente griffbereit, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein sollten.
  • Damit wir Ihren Fall effizient bearbeiten können, speichern Sie bitte alle Dokumente als PDF mit vorgegebener Namensgebung ab, bevor Sie diese an uns übermitteln.
    – Namensgebung ist zwingend wie folgt: Ausstellungsdatum (JJJJ-MM-TT)_Art des Dokumentes _Nachname
    – 2023-03-16 Abklärungsbericht Müller – siehe Punkt 4
    – 2023-04-05 Protokoll Müller – siehe Punkt 6
    – 2023-05-13 Mail fehlende Massnahmen Müller – siehe Punkt 6
    – 2023-06-07 Mail Zustand Müller – siehe Punkt 6
    – 2023-07-01 Arztbericht Müller – siehe Punkt 5
    – Übermitteln Sie danach alle erforderlichen Dokumente an: hc.khe@tsneidsthcer
  • Der Rechtsdienst des EHK prüft die Unterlagen und kontaktiert Sie umgehend.

Kosten

Das Erstgespräch ist kostenfrei.

Für eine vertiefte Beratungen oder Begleitungen zu einem Behördengang stellt der EHK die Aufwendungen mit einem Stundenansatz von CHF 160.00 plus Spesen sowie einer administrativen Pauschale von CHF 35.00 in Rechnung.

Sobald der Auftrag geklärt ist, werden die weiteren Schritte definiert und der zu erwartende Aufwand abgeschätzt.

Daten

Alle sensiblen Daten werden vertraulich behandelt und unterstehen der Schweigepflicht.

Personen

Dr. iur. Christoph Rüegg, Jg. 1968, studierte und promovierte an der Universität Zürich im Bereich Rechtswissenschaft. Seit dreizehn Jahren sammelte er Erfahrungen in den Bereichen Vormundschaft, Amtsvormundschaft und Sozialhilfe in führenden Positionen. Er arbeitet seit 20 Jahren in den Bereichen Kindesschutz und Soziales, war 8 Jahre in der Schulpflege tätig und kennt sich sehr gut in diesen Bereichen aus. Er begleitete bereits mehrere Eltern in Bezug auf schulische Schwierigkeiten mit ihren hochbegabten Kindern. Dies mit grossem Erfolg: Die Kinder sind heute in Schulen, die spezialisiert auf hochbegabte Kinder sind, ohne dass die Familien die Kosten selbst tragen zu müssen.
„Dr. iur. Brigitte Gruber studierte in Wien und in Genf, promovierte an der Universität St. Gallen und absolvierte 2007 die Anwaltsprüfung im Kanton Aargau. Nach diversen juristischen Tätigkeiten arbeitet sie nunmehr seit mehr als 15 Jahren in der Gerichtsbarkeit als Gerichtsschreiberin und ist spezialisiert im Sozialversicherungsrecht. Die langjährige Erfahrung in diesem Bereich hilft ihr, medizinische Berichte gut lesen und interpretieren zu können. Im Jahr 2023 bildete sie sich weiter mit dem CAS Gesprächsführung an der ZHAW.“
Sara Hegner ist seit 2007 verheiratet und Mutter von vier Kindern. «Mein Herz schlägt für die Kinder unserer Zukunft. Deshalb engagiere ich mich in vieler Hinsicht für die Kinder.» Seit 2014 engagiert sie sich im Winter leidenschaftlich als Skilehrerin und seit 2015 leitet sie das Kinder- und Jugendtheater Glarisli. «Früh haben wir gemerkt, dass unsere Kinder etwas anders sind. Wir haben den EHK gefunden, haben uns in der Region Glarus gut mit anderen Eltern des EHKs vernetzt und unser Sohn darf dank der Hilfe des EHK-Rechtsdienstes seit 2023 in die KiTS-Schule in Bronschhofen gehen. Unsere Familie ist unglaublich dankbar dafür, denn es geht ihm seither wieder richtig gut und alle in der Familie sind wieder glücklich.» Das Lachen der Kinder ist die Zukunft von morgen! Mit meinem Engagement im EHK möchte ich weiteren Kindern und ihren Familien helfen wieder glücklich zu sein. Das Lachen der Kinder ist die Zukunft von morgen!»

Datenschutz

Hier legt der EHK seine Datenschutzbestimmungen offen.

Forderungen an die Schule

Schulgesetzgebung

Verankerung der Hochbegabtenpädagogik als verpflichtende sonderpädagogische Fachrichtung auch im Kindergarten & Primarschule. Schaffung von Möglichkeiten für die Einrichtung von Spezialklassen in Primar- und weiterführenden Schulen oder von Schulzügen für Hochbegabte. Flexibilisierung des Einschulalters und Lockerung der Bestimmungen zum Klassenüberspringen. Verankerung der Mitspracherechte von Eltern beim frühen Einschulen und beim Überspringen von Jahrgangsstufen. Schaffung der Möglichkeit eines früheren Schulabschlusses.

Forschung und Lehre

Forschung und Lehre zu Hochbegabungsfragen in der psychologischen Diagnostik, der differenziellen und der pädagogischen Weiterentwicklung zuverlässiger Instrumentarien zur Hochbegabtenidentifizierung. Erarbeitung und Evaluation einer förderpädagogischen Konzeption und didaktischer Modelle zur angemessenen schulischen Betreuung Hochbegabter.

Mit diesem Forderungskatalog wird der Handlungsbedarf zur Chancengleichheit auch für hochbegabte Kinder in der schulischen Wirklichkeit aufgezeigt. Ansätze zur Verwirklichung dieser bildungspolitischen Forderungen gibt es bereits. Es soll erreicht werden, dass hochbegabte Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und ihrem Wohnort oder Wohnkanton Bedingungen vorfinden, unter denen sie sich ihren Begabungen entsprechend optimal entfalten können.

Gönner, Mäzene, Stiftungen und Sponsoren

Warum den EHK finanziell unterstützen?
  • Weil unterforderte hochbegabte Kinder oft mit gesundheitlichen und emotionalen Problemen kämpfen, die durch mangelnde Förderung und Missverständnisse über ihre Bedürfnisse entstehen.
  • Weil Kinder, die nicht angemessen gefördert werden, häufig psychosomatische Beschwerden, Verhaltensauffälligkeiten oder sogar Depressionen entwickeln, da ihre intellektuellen und kreativen Bedürfnisse nicht erfüllt werden.
  • Weil wir uns dafür einsetzen, diese Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, indem wir Vorurteile abbauen und aufzeigen, dass hohe Begabung nicht automatisch zu hohen schulischen Leistungen führt.

Durch Ihre Unterstützung können wir gezielt Programme entwickeln, die diesen Kindern helfen, und gleichzeitig Lehrer sowie Eltern für die spezifischen Bedürfnisse hochbegabter Kinder sensibilisieren.

Ihre Hilfe ist entscheidend, um hochbegabten Kindern die Chance zu geben, gesund und glücklich zu wachsen.

Elternverein für hochbegabte Kinder, Zürich

Bank: Luzerner Kantonalbank AG
IBAN: CH30 0077 8221 1512 1200 2
BIC: LUKBCH2260A

Kontakt

Kontakperson: Meret Wirz

EHK – Elternverein hochbegabter Kinder
Postfach
8000 Zürich
hc.khe@ofni
Tel: 079 291 93 16

Presse

Wir möchten Vorurteile gegenüber Hochbegabten abbauen und freuen uns über jede kritische Berichterstattung, die dabei helfen kann.

Es gibt z.B. den Mythos, dass Hochbegabte intellektuell stark, jedoch sozial schwach sind. Was spielen solche Vorurteile für eine Rolle im Umgang mit dem Thema?

«Die spielen eine grosse Rolle. Gerade dieser Mythos hält sich tatsächlich sehr hartnäckig (….). Aber das ist wissenschaftlich widerlegt. Es hat sich gezeigt, dass hochbegabte Kinder sozial und emotional meist sehr gut zurechtkommen. Es ist aber so, dass ein Kind, das lange in einer unpassenden Umgebung ist, emotionale Probleme entwickeln kann. Das kann zum Beispiel passieren, wenn es nicht gut gefördert wird oder wenn es von anderen Kindern wegen der Hochbegabung abgewiesen wird.«

GISELLE REIMANN (stellvertretende Leiterin des Zentrums für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie an der Universität Basel) aus Fritz&Fränzi

Positionspapier «Förderung von Begabungspotenzialen als Grundauftrag aller Schulstufen» Download

Kontaktperson Presse

Meret Wirz, EHK Präsidium, 079 291 93 16

KinderUni®

In ein Thema vertieft eintauchen und dabei auch grössere Zusammenhänge im Blick behalten: Hochbegabte Kinder haben oft in besonderer Weise die Fähigkeit, kreativ und vernetzt zu denken und sich dabei gleichzeitig ein grosses Detailwissen anzueignen.

In der KinderUni® des EHK finden jedes Jahr zahlreiche Tageskurse und Wochenendworkshops statt mit Themen aus Wissenschaft, Technik, Kunst, Kultur, Philosophie, etc., sowie das alljährliche grosse Sommercamp.

Die KinderUni® setzt bewusst auf ein breites, abwechslungsreiches Themenspektrum, das die lustvolle Erforschung des „Universums des Wissens“ gemeinsam mit anderen Hochbegabten zum Ziel hat. Dabei entstehen häufig neue Freundschaften, und die positiven Erlebnisse stärken das Selbstwertgefühl der Kinder.

Klicken Sie hier für das aktuelle Programm der KinderUni®. Anmelden können Sie Ihr Kind auf der Event-Seite.

Oft sind die Anlässe der KinderUni® für die Kinder Atempausen: Orte und Zeiten, wo sie sein dürfen, wie sie sind. Wo sie ihre vielen Detailfragen stellen können, ohne als Streber dazustehen. Wo sie weitere Kinder treffen, die auch «ein bisschen anders» sind. Wo sie sich verstanden fühlen.

Deswegen geht es bei unseren Kursen mehr um Gemeinschaft, Erlebnisse und Erfahrungen – und weniger um Leistung und Resultate. Besonders eignen sich dafür auch die künstlerischen Kurse, welche die Kinder ohne Druck zusammenbringen.