EHK Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden müssen über besondere Begabungen verfügen, weil ein normal begabtes Kind mit dem hohen Niveau in den Kursen oftmals überfordert ist. Das Organisationsteam behält sich vor, Abklärungsberichte zu verlangen. Der Anlass soll nebst Einblicken in neue Fachgebiete auch die Möglichkeit zu Kontakten zwischen den Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz bieten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt via EHK Buchungssystem. Über die Aufnahme entscheidet das Organisationsteam endgültig. Der Entscheid wird allen Angemeldeten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag wird durch die schriftliche Bestätigung der Aufnahme in Form der Anzahlungsrechnung durch das Organisationsteam rechtsgültig, unter der Bedingung der Durchführung des Anlasses. Aus einer allfälligen Nichtaufnahme können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Bei einem Rückzug der Anmeldung wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet. Erfolgt die Abmeldung innert 30 Tagen vor Anlassbeginn, müssen die Kosten grundsätzlich vollumfänglich in Rechnung gestellt werden (Details siehe Programm). Ersatzteilnehmende können nur mit Einverständnis der KinderUni-Leitung akzeptiert werden.

Kosten

Gemäss Homepage. Die aufgeführten Kosten beinhalten sowohl das Kursgeld als auch, wo vermerkt, die Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung. Es ist dem EHK ein Anliegen, dass allen Kindern mit besonderen Begabungen die Teilnahme an dessen Anlässen möglich ist. Sollten die Kosten für die Beteiligten ein finanzielles Problem darstellen, übernimmt der EHK für seine Mitglieder gewisse Reduktionen aus Spendengeldern und/oder ist behilflich bei der Gesuchstellung für eine weitergehende Kostenübernahme durch Behörden und andere Organisationen (bitte dafür bei der Geschäftsstelle melden). Die für die Gewährung der Sonderreduktionen notwendigen Unterlagen sind mit der Anmeldung einzureichen. Die Kosten sind bis 1 Monat vor Beginn des Anlasses zu überweisen.

Versicherungen

Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung (unter Einschluss von Miet- und Obhutsschäden) ist obligatorisch.

Anlassordnung

  1. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.
  2. Das Programm muss von allen Teilnehmenden grundsätzlich mitgemacht werden.
  3. Allfällige Dispensgesuche müssen vor dem Anlass bei den jeweiligen Schulen eingereicht werden.
  4. Es herrscht striktes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot für die Teilnehmenden.
  5. Das Austragungsareal darf nur nach Absprache mit der Leitung verlassen werden.
  6. Grundsätzlich gilt Handyverbot. Fürs Camp gilt: Nach Absprache mit der Leitung können Handys zum kurzzeitigen Gebrauch herausgegeben werden.

Disziplinarmassnahmen

Bei Teilnehmenden, die den Anlass durch ihr Verhalten stören, sucht die Leitung in erster Linie das aufbauende Gespräch. Sind die Störungen massiv und führen Gespräche nicht zum erwünschten Erfolg, kann die Leitung als letzte Massnahme die Fehlbaren zur sofortigen Heimreise auf deren Kosten anweisen. Die eingezahlten Kosten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet und die Fehlbaren können aus der frühzeitigen Heimreise auch keinerlei weitere Rechte ableiten. Des Weiteren besteht durch den Verein die Möglichkeit, die fehlbaren Teilnehmenden vom nächsten Anlass auszuschliessen. Die Leitung nimmt in diesem Fall Kontakt mit den Eltern auf.

Veröffentlichung

Bei Besuchen seitens der Presse ist es möglich, dass Interviews gemacht sowie Bilder aufgenommen und veröffentlicht werden. Das Organisationsteam dokumentiert die Anlässe und publiziert Fotos auf der Website und im Mitgliedermagazin. Die Teilnehmenden, die keine sie betreffende Veröffentlichung wünschen, haben dies dem Organisationsteam mit der Einreichung der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen aus diesem Vertrag ist der Vereinssitz.

(Stand Januar 2023)