Abschrift der Antwort des Vorstehers der Direktion des Erziehungswesens des Kantons Zürich, Regierungsrat, Prof. Dr. Ernst Buschor, Walchetor, CH-8090 Zürich, datiert vom 4. September 1997, an Leslie Rea Müller, CH-8634 Hombrechtikon

Liebe Leslie Rea

Mit E-Mail vom 18.August 1997 informierst Du mich über Deine momentane Schulsituation und forderst mich recht ultimativ auf, zu Deinen Fragen und Problemen Stellung zu nehmen.

Dein Schreiben löst bei mir zweierlei Reaktionen aus: Auf der einen Seite freut mich Deine hohe Schreibkompentenz, auf der anderen Seite befremdet mich der doch recht barsche Tonfall, mit dem Du Deine Wünsche vorträgst. Wie Dir ja bekannt ist, beschäftigt meine Kolleginnen und Kollegen des Regierungrates und des Erziehungsrates und mich "Dein Fall" ja bereits seit einigen Jahren. Dabei haben wir in den Erwägungen der verschiedenen Beschlüsse immer wieder versucht, unsere  Entscheide ausführlich zu begründen und transparent zu machen, weshalb nicht alles möglich ist. Gesetzliche Bestimmungen gelten nicht zuletzt auch aus präjudiziellen Gründen für uns alle und können nicht einfach in einer bestimmten Situation ausser Kraft gesetzt werden. Von da her erübrigen sich Antworten auf verschiedene Deiner Fragen, insbesondere die Frage zur Nichtzulasssung zur Gymiprüfung.

Für Deine momentan schwierige Situation als Sechstklässlerin, die bereits im vergangenen Schuljahr an den Lernzielen und -inhalten der 6. Klasse geschult worden ist, habe ich einigermassen Verständnis. Allerdings fühle ich mich dafür nicht verantwortlich. Deine Eltern haben sich in der Vergangenheit immer wieder über rechtmässige Beschlüsse hinweggesetzt und diese allseits unbefriedigende Situation geschaffen. Dafür haben sie die Verantwortung zu übernehmen und damit ist auch gesagt, dass ich überhaupt keine Veranlassung habe, die Bezirksschulpflege Meilen für einen korrekten Entscheid zu rügen.

Einig bin ich mit Dir, dass die Förderung von motivierten, leistungswilligen und begabten Schülerinnen und Schülern eine wichtige Zukunftsaufgabe der Volksschule ist. Dabei ist es unumgänglich, gewisse gesetzliche Bestimmungen zu ändern und zu revidieren. In diesem Sinne sind erste konkrete Aufträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsdirektion bereits erteilt worden.

Ich bin mir bewusst, dass Dir kurzfristig keine einfache Zukunft bevorsteht, bin aber fest davon überzeugt, dass Deine Aussagen über den "Schulverleider" übertrieben sind. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Du als intelligentes Mädchen es zulassen wirst, dass Dich die Langeweile packt.

                                                                            Mit freundlichen Grüssen
 
                                                                  Der Direktor des Erziehungswesens

                                                                              gez. Prof. E. Buschor