Zürichsee-Zeitung Samstag, 3. Oktober 1997: Eine Million für kleine Genies

Stadt Zürich macht vorwärts mit Begabtenförderung: Mehr Flexibilität und individuelle Betreuung

Zürich - Sollen Hochbegabte in der Volksschule weiterhin versauern, weil sie nicht ihrer Begabung gemäss gefördert werden? Nein, meint die Zentralschulpflege der Stadt Zürich, sie verlangt die Bereitstellung einer guten Million Franken für die Begabtenförderung. Schwächere Schüler profitieren an der Volksschule schon längst von einem speziell auf sie zugeschnittenem Angebot. In Zürich erhalten 18 Prozent der Schülerinnen und Schüler Stütz- und Förderunterricht in der einen oder andern Form. Anders die überdurchschnittlich Begabten: Sie langweilen sich, wenn der Lehrer längst Bekanntes vorträgt und repetiert. Im besseren Fall ertragen sie die Unterforderung mehr oder weniger klaglos, im schlimmeren Fall reagieren sie mit Unlustgefühlen, pöbeln herum und beteiligen sich nicht weiter am Unterricht.

Zusätzlich Astronomie und Informatik
Eigentlich wäre es Aufgabe und Pflicht der Schule, jedem Kind zur optimalen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu verhelfen. Schon im Volkschulgesetz heisst es: «Der Unterricht berücksichtigt die Leistungsfähigkeit und die individuellen Begabungen und Neigungen der Kinder.» Diese Bestimmung soll jetzt vermehrt auch den Hochbegabten zugute kommen. Wie Stadtrat Hans Wehrli, unterstützt von den Präsidenten und Präsidentinnen der Stadtkonferenz der Kindergärtnerinnen sowie der Unterstufen- und der Mittelstufenlehrkräfte, gestern an einer Medienkonferenz ausführte, beantragt die Zentralschulpflege dem Gemeinderat, für die kommenden 3 1/2 Jahre 1,14 Millionen Franken zugunsten der überdurchschnittlich begabten Kinder bereitzustellen. Der grösste Teil dieses Betrags wird für Lehrkräfte gebraucht, welche die fähigsten Schüler während für sie langweiligen Repetitionsstunden besonders fördern. Ausserhalb der Schule will man Kurse anbieten, etwa in Philosophie, Astronomie, Mathematik, Meteorologie, Germanistik usw. Ferner sind Ferienkurse in Schach, Informatik usw. vorgesehen.

Rigides Reglement liberalisieren
Überdies wird der Kanton aufgefordert, das Promotionsregelement zu ändern. Es soll nach Meinung der Stadt möglich werden, dass ein Kind direkt vom Kindergarten in die zweite Klasse eintritt. Auch das zweimalige Überspringen einer Klasse soll erlaubt werden, und von der fünften Klasse soll ein Kind direkt in die Sekundarschule übertreten dürfen. Zudem soll auch das Überspringen einer Klasse an der Oberstufe nicht mehr ausgeschlossen sein. Der Erziehungsrat könnte dieses Reglement von heute auf morgen ändern ­ wenn er nur wollte. Etwas länger brauchen Änderungen des Volksschulgesetzes: Heute ist eine vorzeitige Einschulung nur erlaubt, wenn der Schularzt einverstanden ist. Künftig soll auch der Schulpsychologe einen entsprechenden Antrag stellen dürfen. Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur an der Oberstufe gestattet; künftig soll das nach Meinung der Zentralschulpflege auch an der Primarschule der Fall sein. Bis der Kanton die allzu rigiden Vorschriften abändert, will man in Zürich im Einzelfall zum Wohle des Schulkinds bis an die Grenzen des gesetzlich Möglichen gehen, wie Schulpräsidentin Vroni Hendry sagte.

Nicht zur Befriedigung von Bedürfnissen ehrgeiziger Eltern
Für noch nicht genügend abgeklärt hält man die Idee, eigentliche Sonderklassen für besonders Begabte zu führen, Schüleraustauschprogramme zu fördern, mittels Wettbewerben ähnlich wie «Schweizer Jugend forscht» den Kindern die Gelegenheit zu verschaffen, mit ihresgleichen in Kontakt zu kommen. Auch will man noch weiter abklären, ob in jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften und Intensivkursen anspruchsvolle Themen durchgearbeitet oder Fremdsprachen angeboten werden können. Insgesamt, so denkt man, sollen die speziellen Fördermassnahmen ungefähr 10 bis 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler zugute kommen. Wehrli betonte, es gehe in keiner Art und Weise darum, einfach übertriebene Wünsche ehrgeiziger Eltern zu erfüllen, die aus ihren Kindern Genies zu machen wünschten. «Bei uns gibt es keine Dressur zu Höchstleistungen», versicherte er. Besonderes Augenmerk wird man darauf richten, dass nicht nur Buben, sondern auch Mädchen die ihnen entsprechende Förderung erhalten.

Kinder als Hilflehrer ­ keine gute Idee
«Wir haben alles geprüft, was andernorts schon gemacht wird», erwähnte Wehrli, wir schlagen jetzt das vor, das uns als am erfolgversprechendsten erscheint.» Keine gute Idee findet man diejenige von Erziehungsdirektor Buschor, der erklärt hatte, man könne ein besonders aufgewecktes Mädchen ja als eine Art Hilfslehrerin einsetzen. Ein Kind wäre mit einer solchen Rolle völlig überfordert, findet die Zentralschulpflege, und würde innerhalb der Klasse erst recht zum Aussenseiter. Ebenfalls nicht weiterverfolgt wird die Anregung, eine Spezialschule zu gründen, in der der Primarschulstoff in kurzer Zeit durchgenommen wird. Das überlasse man den Privatschulen. Hingegen fordert man den Kanton auf, bei der Lehrerbildung und der Weiterbildung dem Thema der Hochbegabten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und die Lehrmittel sollen so überarbeitet werden, dass sie Kindern mit besonderen Fähigkeiten etwas Zusätzliches bieten.

Und wenns nichts kostet ­ ist Buschor dabei?
Stösst man mit den für gut befundenen Vorschlägen auf offene Ohren? Beim Gemeinderat, der die finanziellen Mittel bewilligen muss, wohl schon, mutmasste Wehrli, schliesslich sei es ja das Parlament selber gewesen, das vor zwei Jahren den Auftrag gegeben hat, sich des Problems anzunehmen. Auch Erziehungsdirektor Buschor sei nicht abgeneigt, hier etwas mehreres zu tun ­ vorausgesetzt, es koste nichts.

Warnung vor Rechtsbruch
Robert Steinegger, stellvertretender Leiter des Rechtsdiensts der Abteilung Volksschule bei der Erziehungsdirektion, bestätigte, auf kantonaler Ebene sei man ebenfalls an der Arbeit, um den speziell begabten Kindern zu geben, was sie brauchten. Mit einem Erziehungsratsbeschluss sei im nächsten Jahr zu rechnen. In der Zwischenzeit aber, sagte er warnend, müssten selbstverständlich die heutigen Bestimmungen klar eingehalten werden. Löst der Vorschlag der Schulpflege nun die Probleme, in denen Eltern und Lehrer hochbegabter Kinder stecken? Wohl nicht ganz. Eine Leslie Müller etwa, deren in Hombrechtikon wohnhafte Eltern einen wahren Marathon durch die verschiedenen Schulinstanzen absolvieren, hätte allerdings in Zürich unter einem liberalisierten Regime bessere Möglichkeiten, sofern ihre Eltern bereit wären, eine Abklärung durch einen Schulpsychologen durchführen zu lassen. «Allein auf die Vorstellung von Eltern stellen wir schon nicht ab», meinte Schulpräsidentin Vroni Hendry. Schulvorstand Hans Wehrli allerdings bekräftigte: «Wenn die Schulpflege eingewilligt hat, dass eine Fünftklässlerin die Sekundarschulprüfung machen kann, und sie besteht diese, dann würde ich den Besuch der Sek auf keinen Fall verhindern.»

Alfred Borter In Zusammenarbeit mit dem «Limmattaler Tagblatt», Partner der «Zürichsee-Zeitung»