Zusätzlich Astronomie und Informatik
Eigentlich wäre es Aufgabe und Pflicht der Schule, jedem Kind zur
optimalen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu verhelfen. Schon im
Volkschulgesetz heisst es: «Der Unterricht berücksichtigt die
Leistungsfähigkeit und die individuellen Begabungen und Neigungen der
Kinder.» Diese Bestimmung soll jetzt vermehrt auch den Hochbegabten
zugute kommen. Wie Stadtrat Hans Wehrli, unterstützt von den
Präsidenten und Präsidentinnen der Stadtkonferenz der
Kindergärtnerinnen sowie der Unterstufen- und der Mittelstufenlehrkräfte,
gestern an einer Medienkonferenz ausführte, beantragt die
Zentralschulpflege dem Gemeinderat, für die kommenden 3 1/2 Jahre
1,14 Millionen Franken zugunsten der überdurchschnittlich begabten
Kinder bereitzustellen.
Der grösste Teil dieses Betrags wird für Lehrkräfte gebraucht, welche die
fähigsten Schüler während für sie langweiligen Repetitionsstunden
besonders fördern. Ausserhalb der Schule will man Kurse anbieten, etwa
in Philosophie, Astronomie, Mathematik, Meteorologie, Germanistik usw.
Ferner sind Ferienkurse in Schach, Informatik usw. vorgesehen.
Rigides Reglement liberalisieren
Überdies wird der Kanton aufgefordert, das Promotionsregelement zu
ändern. Es soll nach Meinung der Stadt möglich werden, dass ein Kind
direkt vom Kindergarten in die zweite Klasse eintritt. Auch das
zweimalige Überspringen einer Klasse soll erlaubt werden, und von der
fünften Klasse soll ein Kind direkt in die Sekundarschule übertreten
dürfen. Zudem soll auch das Überspringen einer Klasse an der Oberstufe
nicht mehr ausgeschlossen sein. Der Erziehungsrat könnte dieses
Reglement von heute auf morgen ändern wenn er nur wollte.
Etwas länger brauchen Änderungen des Volksschulgesetzes: Heute ist
eine vorzeitige Einschulung nur erlaubt, wenn der Schularzt einverstanden
ist. Künftig soll auch der Schulpsychologe einen entsprechenden Antrag
stellen dürfen. Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur an der
Oberstufe gestattet; künftig soll das nach Meinung der Zentralschulpflege
auch an der Primarschule der Fall sein. Bis der Kanton die allzu rigiden
Vorschriften abändert, will man in Zürich im Einzelfall zum Wohle des
Schulkinds bis an die Grenzen des gesetzlich Möglichen gehen, wie
Schulpräsidentin Vroni Hendry sagte.
Nicht zur Befriedigung von Bedürfnissen ehrgeiziger Eltern
Für noch nicht genügend abgeklärt hält man die Idee, eigentliche
Sonderklassen für besonders Begabte zu führen,
Schüleraustauschprogramme zu fördern, mittels Wettbewerben ähnlich
wie «Schweizer Jugend forscht» den Kindern die Gelegenheit zu
verschaffen, mit ihresgleichen in Kontakt zu kommen. Auch will man noch
weiter abklären, ob in jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften
und Intensivkursen anspruchsvolle Themen durchgearbeitet oder
Fremdsprachen angeboten werden können. Insgesamt, so denkt man,
sollen die speziellen Fördermassnahmen ungefähr 10 bis 20 Prozent der
Schülerinnen und Schüler zugute kommen.
Wehrli betonte, es gehe in keiner Art und Weise darum, einfach
übertriebene Wünsche ehrgeiziger Eltern zu erfüllen, die aus ihren Kindern
Genies zu machen wünschten. «Bei uns gibt es keine Dressur zu
Höchstleistungen», versicherte er. Besonderes Augenmerk wird man
darauf richten, dass nicht nur Buben, sondern auch Mädchen die ihnen
entsprechende Förderung erhalten.
Kinder als Hilflehrer keine gute Idee
«Wir haben alles geprüft, was andernorts schon gemacht wird», erwähnte
Wehrli, wir schlagen jetzt das vor, das uns als am erfolgversprechendsten
erscheint.» Keine gute Idee findet man diejenige von Erziehungsdirektor
Buschor, der erklärt hatte, man könne ein besonders aufgewecktes
Mädchen ja als eine Art Hilfslehrerin einsetzen. Ein Kind wäre mit einer
solchen Rolle völlig überfordert, findet die Zentralschulpflege, und würde
innerhalb der Klasse erst recht zum Aussenseiter.
Ebenfalls nicht weiterverfolgt wird die Anregung, eine Spezialschule zu
gründen, in der der Primarschulstoff in kurzer Zeit durchgenommen wird.
Das überlasse man den Privatschulen. Hingegen fordert man den Kanton
auf, bei der Lehrerbildung und der Weiterbildung dem Thema der
Hochbegabten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und die Lehrmittel
sollen so überarbeitet werden, dass sie Kindern mit besonderen
Fähigkeiten etwas Zusätzliches bieten.
Und wenns nichts kostet ist Buschor dabei?
Stösst man mit den für gut befundenen Vorschlägen auf offene Ohren?
Beim Gemeinderat, der die finanziellen Mittel bewilligen muss, wohl
schon, mutmasste Wehrli, schliesslich sei es ja das Parlament selber
gewesen, das vor zwei Jahren den Auftrag gegeben hat, sich des
Problems anzunehmen. Auch Erziehungsdirektor Buschor sei nicht
abgeneigt, hier etwas mehreres zu tun vorausgesetzt, es koste nichts.
Warnung vor Rechtsbruch
Robert Steinegger, stellvertretender Leiter des Rechtsdiensts der
Abteilung Volksschule bei der Erziehungsdirektion, bestätigte, auf
kantonaler Ebene sei man ebenfalls an der Arbeit, um den speziell
begabten Kindern zu geben, was sie brauchten. Mit einem
Erziehungsratsbeschluss sei im nächsten Jahr zu rechnen. In der
Zwischenzeit aber, sagte er warnend, müssten selbstverständlich die
heutigen Bestimmungen klar eingehalten werden.
Löst der Vorschlag der Schulpflege nun die Probleme, in denen Eltern und
Lehrer hochbegabter Kinder stecken? Wohl nicht ganz. Eine Leslie Müller
etwa, deren in Hombrechtikon wohnhafte Eltern einen wahren Marathon
durch die verschiedenen Schulinstanzen absolvieren, hätte allerdings in
Zürich unter einem liberalisierten Regime bessere Möglichkeiten, sofern
ihre Eltern bereit wären, eine Abklärung durch einen Schulpsychologen
durchführen zu lassen. «Allein auf die Vorstellung von Eltern stellen wir
schon nicht ab», meinte Schulpräsidentin Vroni Hendry. Schulvorstand
Hans Wehrli allerdings bekräftigte: «Wenn die Schulpflege eingewilligt hat,
dass eine Fünftklässlerin die Sekundarschulprüfung machen kann, und sie
besteht diese, dann würde ich den Besuch der Sek auf keinen Fall
verhindern.»
Alfred Borter In Zusammenarbeit mit dem «Limmattaler Tagblatt», Partner der «Zürichsee-Zeitung»